Neue EU-Verordnung für Drohnen und der Zementsack

Die EU hat letzte Woche Freitag die neue Verordnung für den Betrieb von Drohnen verabschiedet, die 2020 umgesetzt werden soll. Was darin genau enthalten ist, könnt ihr hier nachlesen. Wir haben uns die neue Verordnung einmal angesehen und die wichtigsten Punkte zusammen gefasst.

Einheitliche Flugverbotszonen

Drohnen-Verbotsschild in Island

In der jüngeren Vergangenheit waren Drohnen wiederholt für die Totalsperre des Flugverkehrs verantwortlich, zum Beispiel letzten Dezember in Gatwick. Aber auch Heathrow oder Frankfurt wurden wegen der Sichtung von Drohnen zeitweise gesperrt.

Damit solche Vorfälle in Zukunft effizient verhindert werden können, betrifft ein Teil der neuen Verordnung die einheitliche Kennzeichnung von Flugverbotszonen in den einzelnen Ländern mittels GPS-Daten. Das soll laut EU-Verkehrsministerin Violeta Bulc sichere Drohnenflüge für private und professionelle Drohnenpiloten ermöglichen.

Registrierungspflicht

Aktenschrank

Ein weiterer Bestandteil der EU-Verodnung ist die Umsetzung einer Registrierungspflicht für Drohnen. Jeder, der mit einer Drohne fliegen möchte, muss ab 2020 sein Fluggerät bei der jeweiligen Behörde registrieren. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gilt.

Mit der Registrierung erhält der Besitzer auch eine Elektronische Identifikation. Somit kann im Ernstfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört.

Vereinfachte Privatnutzung

DJI Inspire

Alle privaten Drohnenpiloten brauchen für einen Flug unter bestimmten Voraussetzungen keine Erlaubnis der Behörde. Solange das Fluggerät leichter als 25 Kilogramm ist, nicht höher als 120 Meter fliegt und der Pilot ständig die Sichtverbindung zur Drohne hält, ist das in Ordnung. Alles, was darüber hinaus geht, bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Wurde auch Zeit

Zementsack

Mit der neuen Verordnung wird hoffentlich vieles vereinfacht. Die einheitlichen Flugverbotszonen haben mich ein wenig gewundert, bin ich doch davon ausgegangen, dass die schon vereinheitlicht sind. Also gut, wurde auch höchste Zeit.

Auf die Umsetzung der Registrierungspflicht bin ich schon gespannt, besonders in Österreich. Hier kostet die Anmeldung einer Drohne ja knapp dreihundert Euro. Ich gehe davon aus, dass es auch im nächsten Jahr nicht billiger wird.

Die Gewichtsgrenze für Drohnenflüge, die nicht genehmigt werden müssen, finde ich persönlich absurd. Laut der Verordnung dürfte ich also mit einer Drohne, die 24,9 Kilogramm wiegt, fliegen, solange ich sie sehe. Das Ding ist wahrscheinlich so groß, dass ich die auch noch in einem Kilometer Entfernung sehen kann. Ich darf also einen fast vollen Zementsack weiter fliegen als meine Mavic Pro – die sehe ich nach ein paar hundert Metern nicht mehr. Spannend.

Deine Meinung ist gefragt

Ich hab mir überlegt, ob ich eine Drohne kenne, die 25 Kilo wiegt. Mir ist keine eingefallen – ich hab jetzt aber auch nicht recherchiert. Kennst du eine, die so schwer ist?

Edgar Grasl

Edgar ist der kreative Kopf hinter Wieselfilm. Als bekennender Equipment-Junkie muss er immer das Neueste kaufen und testet die Dinger dann ausgiebig. Die ganzen Pferdefilme auf wieselfilm sind seinem Hobby geschuldet, dem Reiten.

2 comments to “Neue EU-Verordnung für Drohnen und der Zementsack”

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  1. Jörg Rieber - 31. Mai 2019 Antworten

    Regulierung muss sein, aber die Drohnenverordnungen sind inzwischen der größte Witz. eine Registrierung macht nur sinn wenn die Drohne über GPS verfügt… jede Billigdrohnen vom Discounter mit CAM ist davon relativ unbeeindruckt. und die sind ja bekanntlich für Sichtungen am Flughafen, da eine dji Drohne mit integriertem GPS in einem umkreis von einigen KM nicht einmal startet, geschweigenden in den Gesperrten Luftraum einfliegt! Da ich selbst eine Mavic Pro besaß weis ich auch wovon ich rede. Ich sehe das so, Der verkauf von Drohnen sollte schon für jugendliche unter 16 nicht mehr möglich sein, Drohen ohne GPS sollten nur noch eine Funkreichweite von max 30m Radius haben, und am besten via Wifi gesteuert werden können. Dann sollte man Flughäfen in einem Umkreis von einem KM mit WIFI Blocker abgesichert werden die das Senden von Wifi signalen zu drohnen Verhindert. Um aber Örtliche wifi hotspots für internet oder so nicht zu stöhren, sollten Drohnen in einem Speziellen Frequenband im WIFI netz angesiedelt werden. Kurz und knapp gesagt, die registrierung von Drohnen ist schwachsinn sofern es nicht direkt beim Händler erfolgt und von der gewichtsklasse ist es auch relativ egal was da fliegt. wenn eine Mavic mit 750g oder ein Fliegendes Kammerastativ rumflattert und abstürzt sind menschen darunter die getroffen werden eh Schwer verletzt. fazit es ändert sich im grunde eh nichts und jeder fliegt da wo er will.

  2. Andreas Goldberg-Holm - 31. Mai 2019 Antworten

    Also was die 25 KG betrifft, so sind damit natürlich nicht nur die Drohnen gemeint sondern alle Fluggeräte die unbemannt (UAV) sind bis 25 KG, das betrifft in erster Linie die Flächen-Flieger und auch Hubschrauber, und da ist ja vom Gewicht her, so ziemlich alles am schon am Markt verfügbar und auch in der Luft.

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