Website-Icon WIESELFILM

Das musst du tun, wenn der Kunde das Rohmaterial will

Projektor

Immer wieder das Gleiche. Du machst für einen Kunden ein Imagevideo, einen kurzen Clip oder ein Erklärvideo. Der Kunde ist zufrieden, das Ergebnis ist genau das, was er erwartet hat. Und dann kommt er um die Ecke und fragt, ob er dein Rohmaterial auch haben kann. Im besten Fall. Oder er verlangt es einfach. Sämtliche Aufnahmen. Auch welche, die du nicht verwendet hast. Weil du ja in seinem Auftrag die Aufnahmen gemacht hast. Aber musst du es ihm geben? Naja, möglicherweise. Wenn du deine Hausaufgaben nicht gemacht hast.

Ein kurzer Ausflug ins Urheberrecht

Es kann sein, dass du deinem Kunden das Rohmaterial geben musst. Das hängt zum einen einmal davon ab, in welchem Land du oder dein Kunde ist. Denn beim Urheberrecht gibt es zwar eines, das international gilt, aber auch wieder welche, die in verschiedenen Ländern gelten.

Das internationale Urheberrecht gilt dann, wenn du und dein Kunde in zwei verschiedenen Ländern sitzen. Wenn beide im gleichen Land sind, dann gilt das jeweilige Landesgesetz. Klingt doch schon mal logisch.

Doch Urheberrechte in unterschiedlichen Ländern können sich auch grundsätzlich voneinander unterschieden. Doch bevor wir hier jetzt einen Ausflug in die Rechtsgeschichte der einzelnen Länder machen, hier nur zwei Beispiele: In Portugal bist du als Schöpfer eines Werkes der Inhaber des Urheberrechtes, in England ist der Auftraggeber der Inhaber des Ureberrechtes. Also das komplette Gegenteil. Doch eines haben alle gemeinsam: Den Passus „… solange es keine anderslautende Vereinbarung gibt“

Lege es einfach vorher fest

Das sind genau die Hausaufgaben, die du machen musst. Du kannst nämlich vorher schon festlegen, ob du das Rohmaterial rausgeben musst oder nicht. Denn für jeden Auftrag, den du für deine Kunden machst, solltest du einen Vertrag machen. Nein, du musst sogar. Alles andere wäre fahrlässig. Jeder Auftrag muss in schriftlicher Form gemacht werden. Ansonsten kommst du in Teufels Küche. Zum Beispiel wenns dann ums zahlen geht. „Das haben wir so nicht beauftragt“ gibt’s dann nicht mehr.

In diesen Vertrag kannst du natürlich auch reinschreiben, dass dein Kunde zwar das fertige Produkt bekommt, nicht aber das Rohmaterial. Das gehört nämlich dir. Basta.

Alles andere ist fahrlässig

 Jeder, der ein Video im Auftrag eines Kunden macht, ohne vorher einen Vertrag oder irgend etwas schriftliches zu haben, ist selbst schuld. Denn aus Erfahrung können wir eines sagen: Das führt unweigerlich zu Diskussionen. Oder im schlimmsten Fall sogar zum Zahlungsausfall. Weil das so nie beauftragt wurde. Also mach brav deine Hausaufgaben. Und lege fest, dass dein Rohmaterial dir gehört.

Die mobile Version verlassen