Juhu, die EU

Vor gar nicht allzu langer Zeit war das Fliegen mit Drohnen noch einfach. Drohne kaufen, auspacken und Fliegen. Eventuelle Schäden waren durch die Haushaltsversicherung abgedeckt, Registrierung wurde keine benötigt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die einzelnen Länder darauf aufmerksam wurden. Ab dann wurde es kompliziert. Denn jedes Land hatte seine eigenen Gesetze zum Thema „Unbemannte Luftfahrzeuge“. Und jetzt kommt auch noch die EU.

In Deutschland braucht man zum Beispiel eine Plakette, die man bei der Registrierung der Drohne bekommt. Die muss gut sichtbar auf dem Gerät selbst angebracht werden. Manche Länder haben die Drohnen auch als lukrative Einnahmequelle erkannt – dass Drohnen fliegen in Österreich ein teurer Spaß ist, habe ich ja in einem meiner letzten Artikel erwähnt. Dafür braucht man aber keine Plakette. In Spanien ist gar nichts notwendig. Dort gibt es aber saftige Strafen, wenn man in einem Naturschutzgebiet fliegt.

Die EU tritt auf den Plan

Fahne der EU

Das hat natürlich die EU auf den Plan gerufen. Es kann doch nicht sein, dass in der Europäischen Union jedes Land seine eigenen Richtlinien und Regularien hat, die EU selbst aber erst für Drohnen über 150 kg Gewicht zuständig ist. Die EU will vereinheitlichen. Außerdem schätzt man, dass Drohnen  bis 2035 insgesamt 100.000 Arbeitsplätze schaffen und ungefähr 10 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung bringen.  Deshalb wurde die EASA (European Aviation Safety Agency, die europäische Agentur für Flugsicherheit) damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Denn wenn die Regeln vereinheitlicht werden, dann kaufen die Leute mehr Drohnen. Und wenn sie mehr kaufen, dann lässt das die Kassen klingeln. Ganz einfache Rechnung.

Die weisesten Köpfe aus aller Herren (EU-)Länder wurden entsandt, um eine Lösung zu finden. Vier Monate lang wurde diskutiert, beraten und besprochen. Unzählige Tassen Kaffee, tonnenweise Snacks und Getränke später wurde dann der Vorschlag für eine einheitliche EU-Drohnenverordnung präsentiert. Respekt. Ging ja fast so schnell wie die Abschaffung der Zeitumstellung. Naja, zumindest der Vorschlag dafür.

Der Vorschlag

Papierstapel

Laut EASA-Vorschlag sollen die „Unmanned Aircraft Vehicles“ (UAV), wie Drohnen offiziell bezeichnet werden, in drei Risikoklassen eingeteilt werden: „open“, „specific“ und „certified“. Dem nicht genug, gibt es noch in der Klasse „open“ Unterkategorien, die sich am Gewicht der Drohne und dem Einsatzgebiet orientiert.

Kurz zusammengefasst sind alle Drohnenpiloten, die mit einer DJI Spark, Air, Mavic oder Phantom fliegen, in der Risikoklasse „open“, Anwendungsklasse „A2“ und der Unterkategorie „C2“ zu finden. Das sind Drohnen zwischen 250 Gramm und 4 Kilo Gewicht. Du darfst die Drohne auf Sicht fliegen, maximal 120 Meter hoch und mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zu Personen. Außer deine Drohne hat einen Low-Speed Modus (max. 3 m/s). Dann darfst du näher ran. Darüber hinaus sind die jeweils lokalen Gesetzte zu beachten, also Mindestabstände zu Flughäfen, Menschenansammlungen, öffentlichen Einrichtungen und so weiter.

Für diese Art von Drohne brauchst du lediglich eine Registrierung und eine Versicherung. Besondere Kenntnisse oder gar ein Pilotenschein sind noch nicht notwendig, die brauchst du erst in den höheren Klassen. Es reicht, wenn du die Beschreibung der Drohne liest und auch weißt, was du tust.

Und was jetzt?

Mühle

Weil bei der Entwicklung dieses Vorschlages alle Länder eingeladen wurden und auch zahlreich daran teilgenommen haben, wurde das Ganze teilweise sehr kompliziert. Es gibt Risikoklassen, Anwendungsklassen und weitere Unterkategorien. Die Länder haben aber hinsichtlich Registrierung und lokaler Gegebenheiten noch Spielraum, die Einsatzgebiete weiter einzuschränken.

Doch die Mühlen der EU mahlen langsam. Der Vorschlag muss zuerst einmal durch die EU Kommision angenommen werden. Das soll noch heuer passieren. Anschließend wird die Entscheidung im 1. Quartal 2019 veröffentlicht. Danach haben die einzelnen Länder Zeit für die Umsetzung. Also irgendwann im nächsten Jahr. Bis dahin gelten noch die „alten“ Regeln der einzelnen Länder.

Die Mücke, die zum Elefanten wurde

Elefantenauge

Wie eingangs erwähnt, war es vor ein paar Jahren noch ziemlich einfach, eine Drohne zu fliegen. Jetzt, wo sich selbst die EU um eine einheitliche Regelung bemüht, sind diese Zeiten definitiv vorbei. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die Berichterstattung in den Medien. Über Drohnen und deren Gefährdungspotential wird seit Jahren viel berichtet. Beinahe wöchentlich liest man von Drohnen, die Flugzeugen zu nahe kommen oder über Kernkraftwerken schweben. Viele Leute sehen darin eine Gefahr für die Menschheit. Aber Hand aufs Herz. Wie viele Drohnen (außer natürlich die eigene) sieht man jeden Tag am Himmel? Ich persönlich keine einzige. Weder am Land noch in der Stadt.

Jene Drohnenpiloten, von denen man in der Zeitung liest, wird auch eine EU-Verordnung nicht abschrecken. In manchen Ländern ändert sich wenig – Deutschland hat beispielsweise schon heute eine Registrierungs- und Versicherungspflicht. In anderen Ländern wird es nur komplizierter. Aber das Bild der gefährlichen, Leute ausspionierenden und Flugzeuge zum Abstürzen bringenden Drohne wird sich dadurch nicht ändern – das wird von den schwarzen Schafen gezeichnet.

Sag uns deine Meinung dazu

Was hältst du von der geplanten Verordnung? Wird es einfacher oder komplizierter? Schreib doch einfach deine Meinung in die Kommentare.

Edgar Grasl

Edgar ist der kreative Kopf hinter Wieselfilm. Als bekennender Equipment-Junkie muss er immer das Neueste kaufen und testet die Dinger dann ausgiebig. Die ganzen Pferdefilme auf wieselfilm sind seinem Hobby geschuldet, dem Reiten.

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