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Die neue EU-Drohnenverordnung – ein verspätetes Weihnachtsgeschenk

Justitia

Jetzt ist es bald soweit. Wahrscheinlich – denn in Zeiten wie diesen ist ja nichts wirklich sicher. Mit 31. Dezember 2020 soll die neue EU-Drohnenverordnung in Österreich gelten. Eigentlich hätte das ja schon am 1. Juli 2020 passieren sollen, aber wir wissen ja – Corona und so. Was bedeutet das jetzt eigentlich für die Drohnenpiloten?

Ein kurzer Rückblick

In den einzelnen EU-Staaten gibt es verschiedene Regeln für den Betrieb von Drohnen. Unterschiedliche Klassen, verschiedene Flugbestimmungen und so weiter. So darfst du zum Beispiel in Frankreich mit deiner Drohne maximal 100 Meter hoch fliegen, in Österreich aber 150 Meter hoch. Dafür ist hier die Registrierung einer Drohne empfindlich teurer als in anderen Staaten, weil eine Drohne als Fluggerät mit weniger als 1.500 kg Gewicht eingestuft wurde – also entweder eine kleine Cessna oder eben eine Drohne.

Damit dieser Wirrwarr an Verordnungen und Gesetzen vereinheitlicht wird, hat die EU die EU-Drohnenverordnung rausgegeben. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben diese Verordnung umzusetzen. In einer entsprechenden Zeit. Nämlich bis Ende 2020. Und das erklärt auch, warum in Österreich die EU-Drohnenverordnung ab 31. Dezember gelten – weil am nächsten Tag ein neues Jahr anfängt.

Was kommen wird

Die gute Nachricht vorweg – es wird billiger. Zumindest in Österreich, weil in den anderen Ländern war die Registrierung einer Drohne schon immer günstiger. Statt ungefähr 300 Euro kostet die Registrierung nur mehr 31,20 und ist für drei Jahre gültig. Also fast ein Schnäppchen. Dafür muss alles registriert werden, wo eine Kamera drauf ist. Auch jene Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. Also auch die Mini 2 von DJI.

Drohnen werden in drei Kategorien – open, specific und certified – eingeteilt, wobei die Klasse „open“ für den privaten Bereich gilt und in drei weitere Klassen – A1, A2 und A3 – eingeteilt wird. Darüber hinaus darf die Drohne, wenn sie in der „open“-Kategorie betrieben wird, nur in Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe geflogen werden. Außerdem darf sie nicht schwerer als 25 Kilo sein. Also so ziemlich das meiste, was in Österreich herumfliegt.

Die Drohnen selbst werden ebenfalls in Kategorien eingeteilt. Nach Gewicht und wie sie eingesetzt werden. C0 unter 250 Gramm, C1 bis 900 Gramm, C2 bis 4 Kilo und C3/C4 bis 25 Kilo. Grundsätzlich gilt dabei: Je schwerer die Drohne, desto höher muss der Abstand zu unbeteiligten Personen sein.

Der Führerschein

Neben der Registrierung deiner Drohne musst du auch einen „Drohnenführerschein“ machen – oder „Kompetenznachweis für Fernpiloten“, wie das in schönstem Beamtendeutsch heißt. Laut Webseite der Austro Control kannst du das in drei Schritten machen. Corona-konform natürlich von zu Hause aus. Zuerst lernen, dann üben und dann die Prüfung absolvieren. Danach bekommst du den begehrten „Kompetenznachweis“.

Obwohl die Online-Prüfung erst ab dem 31.12.2020 zur Verfügung steht, kann jeder schon jetzt die Prüfungsfragen üben. Damit du einmal ein Gefühl dafür bekommst – und anschließend eine perfekte Prüfung hinlegen kannst.

Und weiter?

Weil es sich hier ja um die Umsetzung einer EU-Verordnung handelt, gilt das in allen Mitgliedsländern der EU. Also überall außer Großbritannien. Weil aber eine Übergangsfrist besteht, gelten die Regeln aber erst wirklich ab dem 1. Jänner 2023. Damit sich die Menschen auch daran gewöhnen können, dass es neue Regeln gibt. Und weil es ja noch bestehende Bewilligungen gibt. Mit denen darfst du noch weiter fliegen. Wenn die aber ausläuft, musst du die Registrierung vornehmen und die Prüfung ablegen.

Feine Sache

Grundsätzlich finde ich die neue EU-Drohnenverordnung eine feine Sache. Endlich werden die Regeln länderübergreifend vereinheitlicht. Bevor du aber in ein anderes Land fährst, solltest du dich trotzdem informieren. Denn die einzelnen Länder hatten die Möglichkeit, spezifische Änderungen vorzunehmen.

Der Aufwand wird minimiert, die Prüfung ist auch nicht allzu schwer und – besonders wichtig – es wird billiger. In Österreich zumindest. Weil die mehr als dreihundert Euro waren wirklich eine Frechheit.

Eine separate Registrierung pro Land ist aber dann nicht mehr notwendig. Weil die gilt ja EU-weit. Laut Aussage der Austro Control. Mal schauen, ob das stimmt.

Links dazu

Was kommt:https://dronespace.at/eu_regulativ
Lernmaterial:https://online-kurs.dronespace.at/online-kurs/lehrmaterial/
Übungsaufgaben:https://online-kurs.dronespace.at/online-kurs/uebungsaufgaben/
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