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Neue EU-Verordnung für Drohnen und der Zementsack

Fahne der EU

Die EU hat letzte Woche Freitag die neue Verordnung für den Betrieb von Drohnen verabschiedet, die 2020 umgesetzt werden soll. Was darin genau enthalten ist, könnt ihr hier nachlesen. Wir haben uns die neue Verordnung einmal angesehen und die wichtigsten Punkte zusammen gefasst.

Einheitliche Flugverbotszonen

In der jüngeren Vergangenheit waren Drohnen wiederholt für die Totalsperre des Flugverkehrs verantwortlich, zum Beispiel letzten Dezember in Gatwick. Aber auch Heathrow oder Frankfurt wurden wegen der Sichtung von Drohnen zeitweise gesperrt.

Damit solche Vorfälle in Zukunft effizient verhindert werden können, betrifft ein Teil der neuen Verordnung die einheitliche Kennzeichnung von Flugverbotszonen in den einzelnen Ländern mittels GPS-Daten. Das soll laut EU-Verkehrsministerin Violeta Bulc sichere Drohnenflüge für private und professionelle Drohnenpiloten ermöglichen.

Registrierungspflicht

Ein weiterer Bestandteil der EU-Verodnung ist die Umsetzung einer Registrierungspflicht für Drohnen. Jeder, der mit einer Drohne fliegen möchte, muss ab 2020 sein Fluggerät bei der jeweiligen Behörde registrieren. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gilt.

Mit der Registrierung erhält der Besitzer auch eine Elektronische Identifikation. Somit kann im Ernstfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört.

Vereinfachte Privatnutzung

Alle privaten Drohnenpiloten brauchen für einen Flug unter bestimmten Voraussetzungen keine Erlaubnis der Behörde. Solange das Fluggerät leichter als 25 Kilogramm ist, nicht höher als 120 Meter fliegt und der Pilot ständig die Sichtverbindung zur Drohne hält, ist das in Ordnung. Alles, was darüber hinaus geht, bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Wurde auch Zeit

Mit der neuen Verordnung wird hoffentlich vieles vereinfacht. Die einheitlichen Flugverbotszonen haben mich ein wenig gewundert, bin ich doch davon ausgegangen, dass die schon vereinheitlicht sind. Also gut, wurde auch höchste Zeit.

Auf die Umsetzung der Registrierungspflicht bin ich schon gespannt, besonders in Österreich. Hier kostet die Anmeldung einer Drohne ja knapp dreihundert Euro. Ich gehe davon aus, dass es auch im nächsten Jahr nicht billiger wird.

Die Gewichtsgrenze für Drohnenflüge, die nicht genehmigt werden müssen, finde ich persönlich absurd. Laut der Verordnung dürfte ich also mit einer Drohne, die 24,9 Kilogramm wiegt, fliegen, solange ich sie sehe. Das Ding ist wahrscheinlich so groß, dass ich die auch noch in einem Kilometer Entfernung sehen kann. Ich darf also einen fast vollen Zementsack weiter fliegen als meine Mavic Pro – die sehe ich nach ein paar hundert Metern nicht mehr. Spannend.

Deine Meinung ist gefragt

Ich hab mir überlegt, ob ich eine Drohne kenne, die 25 Kilo wiegt. Mir ist keine eingefallen – ich hab jetzt aber auch nicht recherchiert. Kennst du eine, die so schwer ist?

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